Zugänglichkeit

Ana María Soria Rollán hat sich verpflichtet, ihre Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors bzw. aus Europa finanzierten Entwicklungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website [https://geafilms.com/], ausgenommen eingebettete Inhalte von anderen Domains.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist teilweise konform mit dem RD 1112/2018 aufgrund der unten aufgeführten Ausnahmen und der Nichtkonformitäten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Nichtkonformität mit dem RD 1112/2018:

  • Einige Kontraste erfüllen möglicherweise nicht die geforderten Mindestanforderungen von 3:1 im Verhältnis zu angrenzenden Hintergrundfarben auf bestimmten Webseitenabschnitten. [9.1.4.11 Nicht-textueller Kontrast]

  • Einige nicht-textuelle Elemente sind eventuell nicht korrekt beschriftet. [2.5.3 Bezeichnung im Namen] und [4.1.2 Name, Rolle und Wert]

  • Suchfunktionen können automatisch ausgeführt werden, ohne dass eine Nutzeraktion erforderlich ist. [3.2.2 Bei Eingabe]

  • Einige Texte in anderen Sprachen könnten nicht korrekt gekennzeichnet sein. [3.1.2 Sprache der Teile]

  • Es könnten einzelne Codierungsfehler auf bestimmten Seiten auftreten. [4.1.1 Verarbeitung]

Unverhältnismäßige Belastung:
Nicht zutreffend.

Inhalte außerhalb des Geltungsbereichs der anwendbaren Gesetzgebung:

Es könnten Office-Dokumente im PDF- oder anderen Formaten vorhanden sein, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht vollständig den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen – obwohl sich bemüht wurde, dass die meisten davon konform sind.


Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde am 1. Februar 2024 erstellt.
Die Methode zur Erstellung dieser Erklärung war eine Selbstbewertung durch die Organisation.
Die Erklärung wurde zuletzt im April 2024 überprüft und aktualisiert.


Hinweise und Kontaktangaben

Sie können Mitteilungen bezüglich der Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a des RD 1112/2018) übermitteln, zum Beispiel:

  • über mögliche Verstöße dieser Website berichten

  • andere Schwierigkeiten beim Zugang zu Inhalten mitteilen

  • Vorschläge oder Anfragen zur Verbesserung der Barrierefreiheit machen

Dies ist möglich über das Kontaktformular auf dieser Website oder telefonisch unter (+34) 693 44 82 46.

Sie können einreichen:

  • Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018, oder

  • Einen Antrag auf zugängliche Informationen zu:

    • Inhalten, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 des RD 1112/2018 vom Anwendungsbereich ausgeschlossen sind

    • Inhalten, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen aufgrund unverhältnismäßiger Belastung ausgenommen sind

Im Antrag auf zugängliche Informationen müssen eindeutig die Tatsachen, Gründe und die genaue Anfrage angegeben werden, damit erkennbar ist, dass es sich um einen berechtigten und angemessenen Antrag handelt.

Beschwerden und Anträge auf barrierefreie Informationen können über das Kontaktformular oder telefonisch unter (+34) 693 44 82 46, werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr, eingereicht werden.


Durchsetzungsverfahren

Wenn ein Antrag auf barrierefreie Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt wurde, die Antwort nicht den Anforderungen nach Artikel 12.5 entspricht oder keine Antwort innerhalb von zwanzig Werktagen erfolgt ist, kann die betroffene Person eine Beschwerde einreichen.

Die Beschwerde kann über das Allgemeine Antragsformular im Elektronischen Sitz des Ministeriums für Wirtschaft und digitalen Wandel oder über die weiteren in Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober (Verwaltungsverfahrensgesetz der öffentlichen Verwaltung) vorgesehenen Wege eingereicht werden. Beschwerden werden von der Unterdirektion für Dienstleistungsaufsicht des Ministeriums entgegengenommen und bearbeitet.


Optionale Inhalte

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